Im Gespräch mit...

...Stefan Witte: "Herr Hopp tut gerade so, als wäre er der Einzige, der im Stadion beleidigt werden würde"

21.09.2018, 09:00 Uhr von:  cka
...Stefan Witte: "Herr Hopp tut gerade so, als wäre er der Einzige, der im Stadion beleidigt werden würde"

Wie am Mittwoch bekannt wurde, wird gegen rund 30 BVB-Fans wegen Beleidigung zum Nachteil Dietmar Hopps ermittelt. Wir haben Stefan Witte, Anwalt und Sprecher der Fanhilfe Dortmund, in einem Kurzinterview nach seiner Einschätzung zum Fall befragt und was die betroffenen Fans seiner Meinung nach nun tun sollten.

Diemar Hopp, beleidigt

schwatzgelb.de: Wie die Fanhilfe Dortmund mitgeteilt hat, wurde gegen 30 Fans des BVB ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen Dietmar Hopp eingeleitet. Was wirft die Polizei Waibstadt den Fans genau vor?

Witte: Konkret liegt gegenüber 30 Personen eine Anzeige wegen Beleidigung zum Nachteil des Herrn Dietmar Hopp vor. Als Tatzeit wird der Zeitraum zwischen 15.00 Uhr und 17.30 Uhr angegeben. Genaueres ist zu den Vorwürfen noch nicht zu sagen. Unter Berücksichtigung der vom BVB gezahlten Strafe für Schmähgesänge ist davon auszugehen, dass diese sich auch bei der strafrechtlichen Aufarbeitung als gegenständlich erweisen werden. Welcher Fangesang genau Gegenstand der Ermittlung ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenso unklar wie die Frage, auf welcher Basis genau die Betroffenen identifiziert oder belastet werden.

schwatzgelb.de: Im Fußballalltag gab es bis jetzt keine Anzeigen wegen Beleidigungen. Wie beurteilst du Hopps Vorgehen?

Witte: Das ist so nicht ganz richtig. Natürlich muss sich Hoffenheim immer wieder von verschiedenen Fanszenen mit - vorschichtig ausgedrückt - „deftigen“ Äußerungen auseinandersetzen. Es gab hier in der Vergangenheit bereits auch von der Person Dietmar Hopp Anzeigen, insbesondere gegen die Kölner Fanszene, die sich dann allerdings sowohl auf Fangesänge als auch auf Beleidigungen und Meinungskundgaben per Banner bezogen. Die Tatsache, dass nunmehr Schmähgesänge - mit welchem konkreten Wortlaut bleibt abzuwarten - Gegenstand von Beleidigungsanzeigen sind, ist zumindest in der Rigorosität wie sie Herr Hopp formuliert hat, neu. Hierzu hatte aber Dietmar Hopp bereits auch 2017 durch seinen Rechtsanwalt Schickert mitteilen lassen, dass man sich überhaupt nichts mehr gefallen lassen werde. Herr Schickert hat da mit markigen Worten direkten Punktabzug für die Vereine gefordert, deren Fans sich gegen Dietmar Hopp wenden.

Das Fußballstadion ist kein rechtsfreier Raum und es ist natürlich Dietmar Hopps gutes Recht, eine Anzeige zu erstatten - ob und wie das Ganze dann strafrechtlich ausgeht, bleibt abzuwarten

Nicht neu ist allerdings natürlich auch, dass Schmähgesänge, die aus dem Fanleben eigentlich nicht wegzudenken sind, sich gegen eine Person richten. Herr Hopp tut gerade so, als wäre er der Einzige, der im Fußballstadion beleidigt werden würde. Wie jeder Fußballfan weiß, gibt es bei entsprechend emotionalem Spielverlauf allerdings eine Vielzahl von Gesängen, die sich dann auch gegen Einzelpersonen richten, beispielsweise fallen mir da diese „Arschloch, Wichser …“-Gesänge ein, die sich gegen den Torwart beim Abstoß richten oder ähnliche Vorfälle, wenn ein Spieler durch entsprechendes Verhalten auffällig wurde. Hier hat bisher noch niemand eine Strafanzeige erstattet.

Das Fußballstadion ist kein rechtsfreier Raum und es ist natürlich Dietmar Hopps gutes Recht, eine Anzeige zu erstatten - ob und wie das Ganze dann strafrechtlich ausgeht, bleibt abzuwarten. Was allerdings auch ein Argument sein wird, ist die Frage der Sozialadäquanz des Fanverhaltens. Man mag so deftige Töne gut finden oder nicht, sie sind definitiv ein Bestandteil des Fußballs. Insofern kann man Herrn Hopps Verhalten durchaus als dünnhäutig bezeichnen.

Was die Fangesänge angeht: Wenn man sich wie Herr Hopp in einem Maße in die Öffentlichkeit stellt, darf man sich hinterher auch nicht wundern, wenn man entsprechend polarisiert. Sobald das Ganze natürlich strafrechtlich relevant ist, darf Herr Hopp da natürlich formell seine Rechte in Anspruch nehmen. Ob sich das dann formell als eine Beleidigung darstellt und sozialadäquat bestraft gehört, ist eine andere Frage. In jedem Fall wird die Sache rechtlich erstmal aufgearbeitet.

Gästeblock in Hoffenheim

schwatzgelb.de: Was droht den betroffenen Fans jetzt?

Witte: Gegen die Fans läuft primär ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Je nach individueller Vorbelastung droht grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. In Beleidigungsfällen, beispielsweise „Hurensohn“, kann man schon mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 oder 2.000 Euro rechnen, wobei sich das auch immer nach den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen orientiert. Das Ganze natürlich vorausgesetzt den Fall, dass das Ganze dem Betroffenen auch im Strafverfahren im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann.

schwatzgelb.de: Was können die Fans jetzt tun?

Witte: Im Strafverfahren gilt grundsätzlich aus anwaltlicher Sicht immer erst die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, um die Vorwürfe konkret zu kennen, ggf. bietet sich dann eine Stellungnahme an. Alternativ hat natürlich jeder Beschuldigte dann auch das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Inwiefern das Ganze strafrechtlich beweissicher dokumentiert ist, wird sicherlich ein wesentlicher Punkt der Sache sein. Erfahrungsgemäß werden in solchen Delikten bei keinen oder wenigen Vorstrafen Strafbefehle ausgebracht. Hierbei sollte man beachten, dass wenn man schon einen Strafbefehl hat, in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte, um zu prüfen, inwiefern der Strafbefehl akzeptiert werden kann und eine sachgerechte Verfahrensbeendigung darstellt. In jedem Fall sollte man allerdings die Sache nicht ohne konkrete Kenntnisse der Vorwürfe akzeptieren.

Darüber hinaus wurde von der TSG Hoffenheim Spielbetriebs GmbH gegen die Betroffenen ein lokales Stadionverbot für das Spiel am Samstag verhängt. Bezüglich des Stadionverbotes - das sich in dem mir bekannten Fall allein auf die Verhängung der Einleitung eines Strafverfahrens bezieht - ist es fraglich, ob das mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Die Unschuldsvermutung gilt grundsätzlich nur im Strafrecht, das Hausverbot ist zivilrechtlich, so dass man sich nicht verstecken kann. Bemerkenswert an der Sache wäre allerdings, dass die TSG Hoffenheim quasi den Schuld- und Tatnachweis bereits in den Händen hält, die Vorwürfe allerdings auch nicht weiter konkretisiert. Eine individuelle Stellungnahme ist insofern auch da schwierig, zumal man sich vielleicht auch nicht an jeden Fangesang erinnert, den man bei einem Auswärtsspiel mitgesungen hat oder nicht.

Eine genaue Konkretisierung der Vorwürfe ist auch in dem mir bekannten Fall nicht erfolgt. Inwiefern dann zivilrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise eine Geltendmachung von Ersatzansprüchen für nicht mehr umkehrbare Reisekosten oder den nutzlos getätigten Aufwand für die Anschaffung einer Karte, gute Erfolgsaussichten haben, muss überprüft werden.

Hierbei steht natürlich gerne sowohl die Fanhilfe als erster Ansprechpartner und dann auch die entsprechenden Kooperationsanwälte der Fanhilfe für Rückfragen zur Verfügung. In jedem Fall kann man allen nur raten, die Sache nicht zu akzeptieren und aufzuarbeiten. Die Fanhilfe Dortmund wird hierzu die Verfahren begleiten und erforderlichenfalls darüber entscheiden, ob Kosten für Verfahren übernommen werden. Darüber hinaus stehen wir auch im Austausch mit den entsprechenden Fangremien des 1. FC Köln, die Betroffene mit ähnlichen Vorwürfen begleiten.

schwatzgelb.de: Wir bedanken uns für das Gespräch.

Unterstütze uns mit steady

Weitere Artikel