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Anträge abseits von 50+1

19.11.2008, 17:48 Uhr von:  Redaktion

Am Sonntag ist es soweitAbseits der Anträge zu der 50 + 1 Problematik, die wir bereits behandelt haben, sind zur Jahreshauptversammmlung 2008 noch weitere Anträge auf Satzungsänderung eingegangen, auf die wir hier jetzt eingehen wollen.

Der erste Antrag in dieser Reihe ist vom Vorstand eingebracht worden und behandelt die Wahl der Kassenprüfer. Hier wünscht der Vorstand eine Änderung der bisherigen Wahlpraxis. Anstatt die Kassenprüfer Auf Antrag von den Mitgliedern direkt wählen zu lassen, so wie es jetzt der Fall ist, soll der Wahlausschuss zukünftig der Mitgliederversammlung Kandidaten für diese Posten vorschlagen. Begründet wird dies mit dem Wunsch, die Wahlverfahren zu vereinheitlichen, da schon heute Vorstand und Wirtschaftsrat nicht aus der Mitgliederversammlung heraus sondern durch den Wahlausschuss vorgeschlagen werden.
Aus Mitgliedersicht bedeutet dieser Antrag eine klare Entrechtung, da den Mitgliedern das Recht entzogen wird, selbst Vorschläge zu unterbreiten. Den Mitgliedern sollte allerdings durchaus zuzutrauen sein, eigenständig zwei Leute aus Ihren Reihen zu finden und zu bestimmen, die das Amt des Kassenprüfers ausführen können. Gerade in diesem Amt ist immerhin auch eine gewisse Unabhängigkeit wünschenswert.
Da im Wahlausschuss auch vom Vorstand berufene Mitglieder des Wirtschaftsrats sowie vom Vorstand vorgeschlagene Mitglieder des Ältestenrats sitzen, ist eine BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke bei der letztjährigen JHVsolche Unabhängigkeit jedoch nicht mehr zwingend gegeben. Hinzu kommt, dass die Kassenprüfer selbst im Wahlausschuss sitzen und sich auf diesem Weg teilweise selbst erneut vorschlagen könnten. Auch das erhöht nicht eben die Transparenz und Zuverlässigkeit des Kassenprüfer-Amts.

Ein anderer Antrag, dieser wurde von einem Mitglied eingebracht, befasst sich mit der Zusammensetzung des Vorstandes. In der momentan gültigen Fassung der Satzung ist vorgesehen, dass außer dem Präsidenten jedes andere Vorstandsmitglied auch eine Aufgabe in der Borussia Dortmund KGaA übernehmen darf. Dies soll laut Antrag dahingehend geändert werden, dass es zukünftig allen Vorstandsmitgliedern des Vereins untersagt ist, innerhalb der KgaA tätig zu sein. Ziel des Antrags ist eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten, da die handelnden Personen der KgaA strikt getrennt wären von den Aufsicht Führenden im Verein. Die Doppelfunktion eines Vorstandsmitgliedes wäre damit nicht mehr möglich, was eine bessere und objektivere Kontrolle der KGaA ermöglichen würde. Eine Selbstkontrolle, wie sie zu Zeiten der Herren Niebaum und Meier an der Tagesordnung war, wäre dann endgültig vom Tisch.

BVB-Finanzgeschäftsführer Thomas TreßZu guter Letzt befasst sich ein Antrag noch einmal mit einem Wahlverfahren, diesmal jedoch mit der Wahl des Wirtschaftstrates, der ja zusammen mit Teilen des Vorstandes den Beirat der Geschäftsführungs GmbH bildet. Bisher wurde der Wirtschaftsrat „en bloc" gewählt, was bedeutet, dass man entweder sämtlichen Kandidaten zustimmen oder allen die Zustimmung verweigern konnte. Dies führte unter anderem zu der absurden Situation, dass über einzelne Personen abgestimmt wurde, die maßgeblich in Ihren Kontrollaufgaben versagt hatten und so die größte BVB Krise mit zu verantworten hatten. Eine Ablehnung dieser Einzelperson war nicht möglich. Wer die anderen zur Wahl stehenden Kandidaten für fähig hielt und ihnen zustimmen wollte, musste auch den unerwünschten Kandidaten mitwählen. Der vorliegende und ebenfalls von einem Mitglied eingereichte Antrag soll dies nun verhindern. Explizit würde hier festgelegt, dass über jeden Kandidaten einzeln abzustimmen ist. Sollte dieser Antrag durchkommen, würde man eine weitere „Sünde" der Vergangenheit beseitigen, da es nach diesem Antrag endlich wieder möglich ist, die Arbeit eines jeden einzelnen Wirtschaftsrates zu bewerten.

kha, 19.11.2008

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