Eua Senf

Die Würde des Auswärtsfan - Fanalltag in der Bundesliga

02.03.2006, 00:00 Uhr von:  Gastautor

Die Fifa-WM 2006 steht vor der Tür. In der Bundespolitik wird über ein Bundeswehreinsatz während der Weltmeisterschaft diskutiert. Sogar AWACS-Aufklärungsflugzeuge sollen die Sicherheitskräfte unterstützen. Eine Grundgesetzänderung steht vielleicht im Raum. Warum diese Aufgeregtheit? Alles bedingt durch das Schlagwort "Terrorgefahr" in Deutschland.

Politische Ränkespiele und Hardcore-Innenminister, die sich auf Kosten von Fußballfans profilieren möchten. Ein hoher Preis, der vielleicht in der WM-Saison 2005/06 auch in der Bundesliga gezahlt werden könnte.

Im Sog dieser Diskussionen erscheint auch der normale Fanalltag in der Bundesliga nicht unberührt. Für viele gastgebende Vereine, hier insbesondere für den Ordnungsdienst, aber auch für die Polizei, erscheint jeder Fan des Gastvereins offenbar als potenzieller Gewalttäter. Gelten im Umfeld und in den Stadien der Fußball-Bundesliga keine rechtsstaatlichen Grundsätze? Verliert der Auswärtsfan durch den Kauf der Eintrittskarte, die Anreise per Bahn oder Bus und dem Betreten des Stadiongeländes, seine durch Gesetze festgelegten Rechte? "Die Würde des Menschen ist unantastbar"(Art. 1 Abs. 1 GG). Diese Formulierung, im ersten Artikel des Grundgesetzes, setzt für alle Institutionen Maßstäbe. "Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt" (so BVerfGE 87, 209/228). Dementsprechend verbietet es die Menschenwürde, "den Menschen zum bloßen Objekt zu machen" (so BVerfGE 50, 166/175). An diesem Tenor des Bundesverfassungsgerichtes, müssen sich alle Maßnahmen orientieren, die auf Einschränkung der persönlichen Integrität und dem Persönlichkeitsrecht abzielen.

Der Fan fühlt sich bei Kontrollen, bei Gesprächen mit Ordnern und Sicherheitskräften, nicht unbedingt als Subjekt, sondern eher als ein sicherheitsgefährdendes Objekt. Als ein unangenehmer Zeitgenosse, der gerne Anreise, Eintrittskarte bezahlen und das Stadion-Catering benutzen, aber bloß keine anderweitigen Ansprüche stellen darf.

Wie empfände ein Innenminister oder ein DFL-Verantwortlicher eine Eingangskontrolle, bei der dieser seine Schuhe ausziehen oder sich Teile seiner Kleidung entledigen müsste? Wo ist der ordnungspolitische Rahmen, der hier vorgegeben wird? Nach welchen Kriterien, dürfen überhaupt Kontrollen durchgeführt werden? Nun, hierzu hat die DFL/DFB "Die Richtlinien zur Verbesserung von Bundesspielen" konzipiert. Unter § 22 - "Kontrollen" werden Vorgaben für die Zutrittskontrollen in die Stadien festgelegt. Ergänzt wird diese Richtlinie durch die einzelnen Stadionordnungen, die sich aber bei fast allen Bundesligisten ähneln, weil der DFL/DFB-Musterentwurf eine Orientierungshilfe darstellt. Hierbei werden neben der Zutrittsberechtigung des Fans auch die Feststellung von, unter anderem, "gefährlichen Gegenständen" vorgenommen. Genau an dieser Stelle treten erste Probleme mit dem Ordnungsdienst auf. Was sind eigentlich gefährliche Gegenstände? In der Jurisprudenz stellt diese Formulierung einen unbestimmten Rechtsbegriff dar.

Tja, da steht der Fan am Kontrolltor und ist auf das Gutdünken des Ordners angewiesen. Er entscheidet, ob ein Kugelschreiber, eine Bonbondose oder gar ein Mobiltelefon einen gefährlichen Gegenstand darstellt. Kurios wird es, wenn einem diese "gefährlichen Gegenstände" abgenommen werden, weil sie als Wurfgeschosse missbraucht werden könnten, um anschließend im Fanshop einige "gefährliche Gegenstände" wie Regenschirme, Fahnen, Kugelschreiber, etc. wieder zu erwerben. So etwas verursacht schon im Eingangsbereich unnötige Diskussionen, Ärgernis und einfach keine freudige Stimmung. Negativer Höhepunkt einer solchen Diskussion stellt die Auseinandersetzung um ein Asthmaspray dar. Hier wollte doch tatsächlich ein Ordner einem Fan den Zutritt zum Stadion verweigern, wenn dieser sein Spray nicht abgäbe, weil in der kleinen Flasche eine "gefährliche Flüssigkeit" enthalten sein könnte. Keine klaren Vorgaben, verursachen immer Irritationen. Will man überhaupt klare Vorgaben? Diese Frage drängt sich einfach auf.

Weiter geht es mit dem Herzstück jedes Auswärtsfans. Choreografien, Zaunfahnen, Doppelhalter, Block- und Schwenkfahnen. Hier gibt es überhaupt keine einheitliche Regelung in der Bundesliga und die Fans werden plötzlich nur noch unter Sicherheitsaspekten betrachtet. Hierbei spielt auch immer wieder die Einschätzung der Polizei eine große Rolle. Sie berät offenbar die gastgebenden Vereine und schöpft hierbei aus Erfahrungswerten.

Erfahrungswerte sammelt die Polizei auch immer, wenn Entlastungszüge mit Hunderten von Gästefans anreisen. Wie der Name schon andeutet, sollen die Züge eigentlich entlasten. Bei großen Spielen, werden auch schon einmal zwei Entlastungszüge eingesetzt. Aber anstatt hierdurch eine Entzerrung der Fananreise zu gewährleisten, versucht man das krasse Gegenteil. Da werden schon einmal die Insassen des ersten Zuges in Bussen zum Stadion transportiert. Aber diese Fans müssen so lange vor dem Stadion in den Bussen verharren, bis der zweite Zug und somit die restlichen Busse das Stadion erreicht haben. So etwas nennt man "vorausschauende Planung". Dann geht es wieder gemeinsam zum Stadion. Entlastung eben.

Eine Entlastung ganz anderer Art wäre eine gemeinsame Interaktion aller Verantwortlichen und Beteiligten. Erscheint es undenkbar, dass sich die Vertreter der Auswärtsmannschaft, der Heimmannschaft, der Polizei, der Fans und diverse andere Beteiligte vor jeder Auswärtsbegegnung zu einem Abgleich, einer Unterredung treffen und verbindliche Absprachen aushandeln. Muss in erster Linie immer die Konfrontation gesehen werden. Für alle Beteiligten wäre dies eine unglaubliche Arbeitserleichterung. Es geht nicht um grenzenlose Freiheiten für Fans. Fehlverhalten muss benannt und gegebenenfalls sanktioniert werden.

Es fragt sich nun, welches Fehlverhalten ausreicht, um zum Beispiel ein Stadionverbot zu erhalten. Und hier kann JEDER betroffen sein. Folgendes Szenario wird hierbei angenommen: Man befindet sich in einer Bahn oder im Bahnhofsbereich anlässlich eines Bundesligaspiels und, aus welchen Gründen auch immer, beginnt eine Schlägerei unter Fußballanhängern. Man hält sich vielleicht unmittelbar im Dunstkreis dieser Aktionen auf. Die Ordnungshüter greifen ein und nehmen mehrere Personen fest. Leider befindet sich auch die eigene Person unter den Festgenommenen. Nach § 4 (4) Nr. 16 der "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB können bereits Stadionverbote ohne Einleitung eines Ermittlungs- oder sonstigen Verfahrens ausgesprochen werden. Einmal nicht aufgepasst und man erhält ein überörtliches Stadionverbot. Ganz einfach. Und nun? Noch nicht einmal eine vorherige Anhörung erfolgt. Dem Betroffenen wird eine nachträgliche Anhörung auf Wunsch ermöglicht gemäß § 3 (3) iVm § 6 (2) der Richtlinie. Um dies alles noch einmal auf den Punkt zu bringen. Ein Verbot wird ohne jede Verurteilung und ohne ein Ermittlungsverfahren ausgesprochen. Rechtsstaatlichkeit?

Nun versucht der DFB mit einem Kunstgriff, diesen Irrwitz zu umgehen, indem man in § 1 (2) das Stadionverbot definiert. "Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtliches relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage". Na, alles klar? Im Klartext bedeutet das, man muss gegen ein Stadionverbot zivilrechtlich, nach erfolglosen Verhandlungen mit dem Hausrechtsinhaber, meistens der Bundesligaverein, vorgehen. Beim Amtsgericht eine Klage auf Rücknahme des Verbots anstrengen und schon einmal ca. 6 bis 9 Monate für eine Urteilsfindung einplanen. Bei einem ausgesprochenen Stadionverbot sehr praktisch. Gerichts- und eventuelle Anwaltskosten fallen natürlich auch an.

Angenommen, man erreicht eine Rücknahme des Stadionverbotes. Nun, dann hat man die zivilrechtliche Schiene erfolgreich bewältigt. Aber die Polizei hat in den meisten Fällen den Namen bereits zum Landeskriminalamt NRW Dezernat 43, Zentrale Informationsstelle (ZIS) gesendet. Urplötzlich befindet man sich in der Kartei von bekannten Hooligans und Gewalttätern. Stichwort hierbei ist die Datei "Gewalttäter Sport". Ein toller Automatismus, der hier praktischerweise vollzogen wird. Insbesondere die Rolle und das Selbstverständnis der Polizei kann hier durchaus beleuchtet werden. Nun beginnt der nächste Kampf. Auskunftsersuchen gemäß § 18 Datenschutzgesetz (DSG) NRW und eine eventuelle Löschung.

Alles zum Wohle der Sicherheit in Deutschland...

Eine sachliche Analyse, für differenzierte, angemessene und anlassbezogene Sicherheitskonzepte, sowie den Erhalt von Freiräumen von Fans und ein intensiver Dialog. Konstruktive Kritik und ein offener Dialog bringen den Sicherheitskräften, aber auch den Fans mehr Vorteile.

Markus Bliemetsrieder - Der Autor ist Jurist und Fanvertreter in der Fanabteilung

Geschrieben von Markus Bliemetsrieder

ACHTUNG: Beiträge von Gastautoren müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln, wir sind jedoch der Auffassung, dass auch solche Stimmen hier ein Forum finden sollten.

In der Rubrik „Eua Senf“ veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen Texte, die uns von unseren Lesern zugesandt wurden.

Dir brennt auch ein Thema unter den Nägeln und Du möchtest einen Text auf schwatzgelb.de veröffentlichen? Dann schick ihn an gastautor@schwatzgelb.de.

Unterstütze uns mit steady

Weitere Artikel