Unsa Senf

Die LINKE und die V-Leute: Gute Fragen gleich gute Antworten?

12.10.2012, 22:30 Uhr von:  Redaktion

Die Bundestagsdrucksache 17/10827 hat es in sich: Mit 28 Fragen kommt die Kleine Anfrage der Linken nicht nur detailliert und präzise daher, sondern lässt auch auf einigen Einsatz hinter den Kulissen schließen. Weil sie obendrein den Titel „V-Leute und verdeckte Ermittler in Fußball-Fanszenen“ trägt, werfen wir einen genaueren Blick in das Schriftstück und fragen beim Erstunterzeichner, Jan Korte MdB, nach.

Zum Verständnis: Was überhaupt ist eine Kleine Anfrage?

Wünschen fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags (ohne Überhangmandate, also 30 von 598) oder eine Fraktion Auskunft zu einem bestimmten Themengebiet, dürfen sie ihre Fragen beim Bundestagspräsidenten einreichen. Die wahrheitsgemäßen Antworten sollen innerhalb von 14 Tagen vorliegen und die Bundesregierung muss Ressourcen bereitstellen, um die gewünschten Informationen an das Parlament weiterreichen zu können. Das kann zu einer erheblichen Belastung führen, wenn umfangreiche Datenpakete abgefragt, Verschlusssachendokumente angefordert oder mehrere Ministerien bis hin zum Kanzleramt angesprochen werden müssen.

Dabei erfreuen sich Kleine Anfragen im parlamentarischen Alltag großer Beliebtheit – sie sind eines der effektivsten Mittel der Opposition, die Bundesregierung zu kontrollieren und bisweilen auch zu ärgern. Allerdings kann sich die Regierung revanchieren und ihre Angaben so kurz und präzise wie möglich halten – wer nicht an alle Eventualitäten denkt oder jede Information einzeln abfragt, riskiert ein vielsagendes ja, nein oder vielleicht. Dieses Spiel zwischen berechtigtem Kontrollinteresse, Auslegen von Fallstricken und eigenem Profilierungsdenken führt direkt zur nächsten Frage:

Kleine Anfrage 17/10827Handelt es sich bei dieser Anfrage um mehr als „Fishing for Compliments“ bei Fußballfans?

Opposition ist kein Wunschzustand, hat aber ihre Sonnenseiten: Wer seinen Worten keine direkten Taten folgen lassen muss, kann sich schnell aus der Deckung begeben. Obendrein schätzen Politiker aller Parteien und Fraktionen den Glanz der Bundesligen – deutlich über 17 Millionen Stadionbesucher pro Jahr sind alles andere als eine uninteressante Zielgruppe. Alleine aus der Existenz der Anfrage lässt sich daher noch nicht ableiten, ob die Abgeordneten ihr Fußballherz entdeckt oder eine passende Gelegenheit gesucht haben, einen vermeintlichen Skandal zu ihren Gunsten zu nutzen. Genaueres wird sich erst sagen lassen, wenn die Abgeordneten langfristig am Ball bleiben und eine klare Haltung entwickeln – oder eben nicht.

Worum geht es in der Anfrage und wie ist sie inhaltlich einzuschätzen?

Mehrere Fragen drehen sich um den Einsatz von V-Leuten rund um Fußballspiele sowie den Wissensstand der Bundesregierung. So fragt Die LINKE unter anderem, ob Studien oder Erkenntnisse über die Eignung nachrichtendienstlicher Methoden zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten in Fanszenen vorliegen und ob die Bundesregierung ausschließen könne, dass eingesetzte V-Leute als Agents Provocateurs agierten. Auch wünscht sich die Fraktion eine Einschätzung der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von V-Leuten in der Fanszene. Die Antworten dürften eher knapp ausfallen: Polizei und Verfassungsschutz liegen zu wesentlichen Teilen im Hoheitsgebiet der Länder. Sollten sich Bundesbehörden dieser Mittel nicht bedient und Innenministerkonferenzen nicht darüber beraten haben, dürfte der Bund kaum über Informationslagen verfügen, Einschätzungen vornehmen können oder wollen.

Heikler wird es bei Frage 9, die innerhalb einzelner Fanszenen zu massiven Verwerfungen führen könnte: „Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Einsatz von V-Leuten in der Fußball-Fanszene aufgeklärt (bitte nach Datum, Straftatbestand, Anzahl der Straftäter, Art der Ermittlungsmethode, Fußballverein, Liga und Fanvereinigung aufschlüsseln)?“ Stellen wir uns ein (fiktives) Szenario vor: Drei Fans des Vereins X / Mitglieder der Gruppe Y wurden letzten Monat mit einer fremden Zaunfahne erwischt, nachdem sie mit dem Diebesgut gesehen wurden – es wird nicht schwer fallen zu rekonstruieren, wer, wann und wo eine Gelegenheit haben konnte, einen Blick auf die Fahne zu werfen. In der Folge könnten sich erhebliche Gesundheitsrisiken für all jene Fans ergeben, die – berechtigt oder nicht – in „Spitzelverdacht“ geraten. Wenn es eine Antwort geben sollte, könnte sie daher sehr oberflächlich ausfallen oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

Antworten zur bundes- und landesübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Gremien und Behörden dürften vorwiegend akademische und journalistische Interessen bedienen, falls sie nicht in den Bereich der geheimhaltungswürdigen Verschlussakten fallen. Besonders spannend könnte aus Fansicht dagegen der letzte große Fragenblock ausfallen: Wurden Eintragungen in die Datei Gewalttäter Sport vorgenommen, weil Hinweise von V-Leuten vorlagen? Wie viele Informanten haben selbst einen Eintrag bzw. werden Informanten infolge szenetypischer Straftaten überhaupt in die Datei aufgenommen? Werden V-Leute in der Datei mit einem besonderen Vermerk versehen und ist bekannt, ob sich unter den Eingetragenen auch Polizisten befinden? Geht die Bundesregierung insgesamt davon aus, dass repressive Maßnahmen wirksamer Straftaten verhindern als ein Dialog mit organisierten Fangruppen?

Die Antworten könnten dazu geeignet sein, das umstrittene Konstrukt der Datei Gewalttäter Sport erneut ins Wanken und die zuständigen Minister in Bedrängnis zu bringen. Sollte sich herausstellen, dass Einträge in die Datei (die mit diversen anderen Datenbanken zur Antiterrordatei zusammengeführt wird) auf Grundlage von Hörensagen oder bei Beschuldigung Dritter möglicherweise gar nicht erfolgen, sich im schlimmsten Fall sogar unter Polizisten eingetragene Gewalttäter befinden, wäre die Legitimität der Maßnahme wohl abermals in Zweifel zu ziehen. Leider haben auch einige dieser Fragen einen entscheidenden Nachteil: Die Datei Gewalttäter Sport wird vom BKA geführt, die Vorfälle ereignen sich jedoch regelmäßig im Zuständigkeitsbereich der Länder – kann die Bundesregierung wissen, welche Umstände Polizeien und Staatsanwaltschaften zur Meldung ins Register bewegen? Und wenn ja: Darf eine Fraktion auf Bundesebene diese Informationen überhaupt erhalten, wenn sie in den bundesligadominierenden Flächenländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nicht im Landtag vertreten ist und dort kein Auskunftsrecht besitzt?

Die gestellten Fragen sind mehr als nur spannend und decken viele Probleme ab, die sich aktiven Fans in den vergangenen Jahren gestellt haben – eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Problemkreis scheint stattgefunden zu haben. Leider steht jedoch zu vermuten, dass nur die wenigsten Fragen mit einer zufriedenstellenden Antwort zurückgegeben werden. Sollten die betroffenen Bundesbehörden (Bundesverfassungsschutz, BKA, Bundespolizei) nicht mit V-Leuten zusammengearbeitet oder die Innenministerkonferenz über Erfahrungen in den Ländern beratschlagt haben, könnte die Bundesregierung der falsche Ansprechpartner sein.

Warum ist es gut, dass die Anfrage gestellt wurde?

Das Bemühen der aktiven Fußballfans Gehör bei Politikern zu finden, ist nicht neu. Schon vor Jahren verzweifelten engagierte Fanvertreter, weil es trotz Rückendeckung des Bundespräsidenten Johannes Rau und einer Erklärung des Innenministers Otto Schily nicht gelang, eine Ombudsstelle zur Klärung von Problemen zwischen Fans und Polizei zu einzurichten. Nun stehen die Probleme der aktiven Fans wieder auf der Agenda – einen Tagesordnungspunkt oder eine Anhörung im Bundestag wird es zwar nicht geben, dafür werden Fragen sowie Antworten im parlamentarischen Dokumentenarchiv abgespeichert.

Jeder Fan hat damit eine Grundlage, die Abgeordneten seines Wahlkreises anzusprechen und sie um eine Einschätzung des Sachverhalts zu bitten. Nur wer Politiker darauf aufmerksam macht, sich für einen speziellen Vorgang oder ihre Arbeit im Allgemeinen zu interessieren, leistet einen Beitrag dazu, das Thema in ihr Bewusstsein zu rufen. Ebenso können die Dokumente für Journalisten eine echte Hilfe sein – sie müssen sich nicht mehr von einem Dienstzimmer ins nächste durchstellen lassen, sondern können die Angaben als Grundlage für eigene Recherchen sowie als Hebel für weitergehende Nachfragen nutzen. Die LINKE kann ihrerseits dokumentieren, die Anfrage nicht nur aus (wahlkampf)taktischen oder querulatorischen Gründen gestellt, sondern ein echtes Interesse an der Verbesserung der Situation der aktiven Fans entwickelt zu haben – es wird sich zeigen, ob die Politiker das Thema dauerhaft als solches erkannt haben.

Fragen an den Erstunterzeichner der Anfrage, Jan Korte MdB


Jan Korte MdB, Bildrechte liegen bei Jan KorteHerr Korte, als Erstunterzeichner der Anfrage „V-Leute und verdeckte Ermittler in Fußball-Fanszenen“ sind Sie gut mit deren Inhalt und Entstehung vertraut. Wie kam es zu dieser Anfrage und von wem ging sie aus?

Als Innenpolitiker beschäftige ich mich ja mit dem Sicherheitsapparat in der Bundesrepublik. Seit Jahren wird hier aufgerüstet, die Überwachung wird in allen möglichen Bereichen, privat und staatlich, ausgebaut: Vorratsdatenspeicherung, Arbeitnehmerüberwachung, BKA-Dateien, Verfassungsschutz, Kameras im öffentlichen Raum usw. sind einige Beispiele. Die Bürgerrechte ziehen immer häufiger den Kürzeren. Seit einigen Jahren arbeiten mein Team und ich zu den gemeinsamen Dateien von Bund und Ländern beim Bundeskriminalamt – da gibt es etliche, für fast jeden Anlass. Als der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern die Erprobung von Gesichtsscannern am Rostocker Ostseestadion angekündigt hat, haben wir z.B. eine Anfrage zu Gesichtsscannern und der Datei Gewalttäter Sport gestellt. Nachdem dann die V-Mann-Anwerbung in Nürnberg durch die Medien ging, haben wir uns gedacht, da sollten wir nachhaken.

Die Fragen sind klug formuliert und lassen auf eine intensive Vorarbeit hinter den Kulissen schließen. Wurden Interessenvertreter wie z.B. die AG Fananwälte während der Fragestellung angehört oder an dieser beteiligt?

Zunächst einmal muss ich ganz offen zugeben, dass ich von Fußball wenig Ahnung habe, ich gehe lieber Angeln. Aber ich verfolge natürlich die aktuelle Sicherheitsdiskussion intensiv und mich hat dann auch interessiert was die Fans zu dem ganzen Thema sagen. Wir haben Kontakt zu Vertretern von Fanprojekten und -dachverbänden, die haben uns einige Hinweise gegeben. Was die intensive Recherche und Vorarbeit zu der Kleinen Anfrage angeht: Ich habe in meinem Berliner Büro einen St. Pauli- und einen 96-Fan sitzen, extra motivieren musste ich die nicht. Ach so: Und ein Schalke-Fan war auch beteiligt, das darf ich selbst Ihnen gegenüber nicht unterschlagen.

In der Anfrage wird Bezug genommen auf einen Bericht bei SPIEGEL ONLINE aus dem August 2012. Waren die fraglichen Umstände bereits vorher bekannt oder handelte es sich um gänzlich neue Informationen?

Das waren für mich neue Informationen, auch wenn es mich nicht gewundert hat, weil es offenbar wenig Skrupel bei den Sicherheitsbehörden gibt V-Leute einzusetzen. Das halte ich für ein Problem, weil es Misstrauen in der Gesellschaft weckt und sich nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat verträgt.

Welche Absichten verbinden Sie mit Ihrer Anfrage? Besteht ein konkretes Informationsinteresse oder geht es eher um das Schaffen von Aufmerksamkeit für die Probleme der Fans?

Ja, wie schon gesagt, wir haben einmal ein Interesse daran, die Öffentlichkeit für die zunehmende Überwachung im Alltag zu sensibilisieren. Man muss das ja mal in Relation bringen: hier werden Spitzel eingesetzt, als wenn es um organisierte Kriminalität oder Terrorismus ginge. Wer wird als nächstes unterwandert? Auf fast jeder Demo kommt es zu Auseinandersetzungen oder Ordnungswidrigkeiten, wird jetzt jede Organisation bespitzelt, die eine anmeldet? Zweitens wollen wir wissen, welche Rolle die Bundesregierung bei der ganzen Sache spielt. Innenminister Friedrich tut ja geradezu so, als hätte er Beweise dafür, dass in den Stadien bald die Anarchie ausbrechen würde. Wir wollen gerne wissen, aus welchen Informationen er diese Schlüsse zieht und was sich Herr Friedrich und seine Innenministerkollegen vom Spitzeleinsatz überhaupt erhoffen.

Da in vielerlei Hinsicht landespolitische Zuständigkeit vorliegt, insbesondere im Zusammenhang mit Landespolizeien und Nachrichtendiensten, könnten der Bundesregierung zahlreiche Antworten schwer fallen oder gar unmöglich sein. Vermuten Sie daher eine Beteiligung von Bundesbehörden?

Wir schließen sie nicht aus. Zum einen ist das BKA bei internationalen Spielen für die Vermittlung ausländischer verdeckter Ermittler zuständig, zum anderen gibt es an jedem Spieltag Einsätze der Bundespolizei, die sich mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen abstimmen muss. Bei der Zuständigkeit haben Sie Recht, dazu müsste sich die Bundesregierung auch nicht verhalten. Deshalb haben wir nach den Kenntnissen der Bundesregierung gefragt, die sie im Rahmen z.B. der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, der Datei Gewalttäter Sport oder der Innenministerkonferenzen erlangt haben könnte. Und klar kann die Bundesregierung auch einfach mal sagen, ob sie es verhältnismäßig findet, wenn ganze Fangruppierungen pauschal mit Methoden bekämpft werden, die man sonst zur Verbrechensbekämpfung benutzt. Oder ob sie in der Zukunft weiter auf Eskalation, auf Kontrolle und Überwachung setzt, statt das Gespräch mit organisierten Fans zu suchen, was meines Erachtens der richtige Weg wäre.

Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Anfrage ein und wie sähe eine zufriedenstellende Beantwortung für Sie aus?

Das kann ich wirklich nicht sagen. Eigentlich müsste man ja davon ausgehen, dass die Bundesregierung die Fragen einfach beantwortet und wir danach jede Menge Informationen hätten. Die Beantwortungspraxis sieht aber leider anders aus. Wenn die Anfrage dazu beiträgt, die Diskussion um Bespitzelung im Alltag wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wäre ich deshalb schon zufrieden. Die Bundesregierung hat sich statt der üblichen zwei, vier Wochen Zeit zur Beantwortung erbeten. Das lässt mich hoffen, kann aber auch nur bedeuten, dass sie keinen Fehler machen wollen und besonders tolle ausweichende Antworten formulieren müssen.

Werden weitere Schritte folgen, wenn die Antworten vorliegen und können wir davon ausgehen, dass dieses Thema dauerhaft auf der Agenda bleibt?

Ja, auf jeden Fall. Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass es beim Fußball ein Problem mit Gewalt gibt, das darf man auch nicht verharmlosen. Und solange es dieses Problem gibt ist das ein gefundenes Fressen für Innenminister aus Bund und Ländern, die damit wunderbar von Ihrer Politik des Sozialabbaus und ihrem Versagen auf vielen Politikfeldern ablenken können. In der LINKEN sind wir uns einig, dass Gewalt ein Symptom einer zunehmend entsolidarisierten und gespaltenen Gesellschaft ist. Der Fußball – und übrigens auch die Polizei – baden also das aus, was gesellschaftlich schief läuft. Wir werden das auch weiterhin thematisieren: Ich arbeite gerade mit meinem Thüringer Fraktionskollegen Frank Tempel an einer nächsten Initiative dazu. Was spannend werden wird, weil er zum einen für Sport zuständig ist und zum anderen selbst Polizeibeamter ist.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten, Herr Korte.


Jan Korte ist Innenpolitiker und Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Das Pressefoto hat uns Herr Korte zur Verfügung gestellt, die Bildrechte liegen bei ihm.

SSC, 12.10.2012


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