Stadionverbote nach dem Gießkannenprinzip

"Sektion Stadionverbot"-Fahne119 Stadionverbote. Die Zahl muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. 119 Anhänger von Borussia Dortmund müssen von nun an drei Jahre lang das Stadion von außen sehen - sowohl daheim in Dortmund wie auch in der Fremde. Ausgesprochen wurden die Verbote vom S04, Anlass hierzu ist die bereits an dieser Stelle thematisierten Randale vor dem Derby in der Arena vor wenigen Wochen. Ein seltsam hartes Urteil.

Überhaupt keine Frage: Wer Scheiße baut, muss auch dafür gerade stehen. Und wer im Umfeld eines Fußballspiels randaliert oder sonst wie Ärger macht, läuft dabei zwangsläufig Gefahr, mit einem Stadionverbot bedacht zu werden. Mitleid für jene, die randaliert haben, ist nicht wirklich angebracht.

Doch sind solche mit der Gießkanne verteilten Strafen wirklich zielführend? Obwohl niemand mit einer milden Geste gerechnet haben dürfte, handelt es sich bei diesem Strafmaß doch um ein seltsam hartes Urteil. Alle 119 Dortmunder wurden von Gelsenkirchener Seite mit dem Höchstmaß von drei Jahren versehen, eine Einzelfallentscheidung fand offenbar nicht statt - und so darf davon ausgegangen werden, dass nun auch schwarzgelbe Anhänger betroffen sind, die sich nicht mehr haben zu Schulden kommen lassen, als den falschen Leuten gefolgt zu sein.

Die wenigsten Anzeigen führen zur Verurteilung

Über einen elementaren Sach- oder gar Personenschaden hat die Gelsenkirchener Polizei im Derby-Nachklang nichts verlauten lassen. Man kann vermuten, dass dort an der Arena keine Kinder von Traurigkeit zugegen waren. Dass aber alle 119 nun bestraften Personen tatsächlich gewalttätig gegen Menschen oder Gegenstände gehandelt haben, darf wohl bezweifelt werden. Auch, dass dies alle überhaupt vor hatten. Andernfalls wäre wohl weitaus Schlimmeres passiert. Glaubt man Augenzeugenberichten, handelte es sich bei der überwiegenden Menge der Festgenommenen eben nicht um Schläger. Eine große Gruppe der an diesem Tag Festgesetzten wurde lediglich in Gewahrsam genommen, weil aus der Gruppe heraus Böller gezündet wurden. Zweifelfrei auch nicht erlaubt, mit den Schreckensmeldungen von 140 um sich schlagenden Borussen soll die Szenerie anfangs aber eben auch nichts gemein gehabt haben.

Welle der Spieler vorm GästeblockSo wurden auf dem Weg in Richtung altes Parkstadion über 50 BVB-Fans festgesetzt, denen vor Ort noch gesagt wurde, dass sie gleich ins Stadion gebracht würden, sie hätten schließlich nichts getan. Der Rest der Gruppe hatte sich abgesetzt, teils aus Angst vor der Festnahme, teils aber sicherlich auch aus Lust an „Action". Hinter dem Parkstadion wurden weitere Fans festgenommen, um die 30 sollen es gewesen sein. Auch hier habe es die Äußerung von Beamten gegeben, dass man sie gleich ins Stadion bringe. Der Rest der Gruppe war nun auf dem Weg in Richtung „1000-Freunde-Mauer", wo sich Teile davon schlichtweg asozial verhielten und auf alles einschlugen, was ihnen in den Weg kam. Aber auch hier darf bezweifelt werden, dass sich alle - noch gut 60 Personen - so verhalten haben. Schließlich gibt es bisher wenig Verlautbarungen über Verletzte o.ä. Aus dieser letzten Gruppe wurden dann auf dem Busparkplatz neben der Kurt-Schuhmacher-Strasse weitere knapp 20 Personen festgenommen. Der Rest entkam offensichtlich. Am Ende wird es sehr schwer bis unmöglich sein, Einzelnen etwas nachzuweisen. Das ist einerseits schade, da die wirklichen Gewalttäter offenbar wieder mal entkommen konnten und andererseits schade für diejenigen, die nun bis zu 3 Jahre draußen bleiben müssen.
Vergleichbare Fälle aus anderen Städten zeigen zudem: Aus einer derart großen Anzahl von Festnahmen resultieren zwar eine ganze Menge Strafanzeigen. Die wenigsten davon aber führen letztlich auch wirklich zu einer Verurteilung. Das Stadionverbot müsste in dem Fall ohnehin aufgehoben werden, was für unschuldig Festgenommene angesichts der Verfahrenslaufzeit der deutschen Justiz nur ein schwacher Trost ist.

Höchststrafe für alle

Wir wollen an dieser Stelle nichts verharmlosen. Die Frage muss aber erlaubt sein, was durch ein solch langwieriges Stadionverbot letztlich erreicht werden soll. Eigentlich sollte ein solches Verbot auch eine pädagogische Wirkung erzielen. Gerade bei jungen Fans tut es das zweifelsfrei, solange die Dauer in einem angemessenen Verhältnis zur Tat steht. Wer also nur wenig ausgefressen hat, sollte entsprechend mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten einen Schuss vor den Bug erhalten.

Im vorliegenden Fall ist das nicht so. Unabhängig vom Geschehenen erhalten alle Beteiligten die Höchststrafe. Das wird von den meisten Betroffenen kaum als gerecht empfunden werden. Eine pädagogische Wirkung des Ganzen erscheint damit schwierig. Mehr noch: Gerade die viel zitierten jungen Mitläufer sind jetzt für lange Zeit außen vor, wenn Borussia spielt. Das macht es auch für Fanprojekt, Fanbetreuung und die so oft zitierte vernünftige Mehrheit nicht gerade einfacher, auf sie einzuwirken.

Blaue präsentieren das Gelbe-Wand-BannerKritik ist also angebracht. Nicht an der grundsätzlichen Bestrafung, sondern vielmehr an der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Einerseits mit voller Härte gegen potenzielle Dortmunder Krawallmacher vorzugehen und auch unberechtigte Stadionverbote quasi als Kollateralschaden in Kauf zu nehmen, andererseits in einem Anflug von „Laissez faire" den Bannerklau (immerhin verbunden mit dem Eindringen ins Stadion - also eine vollzogene und angezeigte Straftat) zum harmlosen Streich verharmlosen und den eigenen Anhang unangetastet lassen, das passt nicht so recht zusammen. Die Frage muss also erlaubt sein, welches Ziel mit dieser Maßnahme erreicht werden soll. Wäre es so schwer gewesen, eine gemeinsame Lösung mit Borussia Dortmund zu suchen und im Sinne der Entspannung eine einheitliche Linie - hart oder weich - gegenüber den Fans auf beiden Seiten zu verfolgen? Oder wollte man angesichts prekärer Lage des Vereins den eigenen Anhang einfach nur besänftigen durch eine Null-Toleranz-Linie gegenüber dem Derby-Gegner?

Verhältnismäßig? Wohl kaum.


Klar ist, dass schon die schiere Anzahl der Verbote erschreckt: Bis zu dieser Woche waren um die 150 BVB-Fans mit einem Stadionverbot belastet. Durch die „Verurteilung" der 119 wird diese Anzahl schlagartig fast verdoppelt. Angemessen? Verhältnismäßig? Wohl kaum.

Dass es ausgerechnet der S04 als Derby-Kontrahent gewesen ist, der die Verbote ausgesprochen hat, beinhaltet einen faden Beigeschmack. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Rivalität ist es fragwürdig, ob die Null-Toleranz- und Law&Order-Schiene gegenüber den gegnerischen Fans wirklich im Sinne einer Entspannung ist.

Angesichts der begleitenden und an Arroganz kaum zu überbietenden Äußerungen Schalker Funktionäre, die Entscheidung sei „in Eigenregie" getroffen und dem BVB lediglich als Information „über den aktuellen Entwicklungsstand" übermittelt worden, muss dies sogar bezweifelt werden. In der Vergangenheit hat Borussia Dortmund ähnliche Vergehen Schalker Fans in Dortmund vom S04 beurteilen lassen. Warum dies anders herum nicht auch möglich ist, ist eine durchaus berechtigte Frage. Vergessen wir nicht: als vor gut zwei Jahren nach dem siegreichen Derby eine große Gruppe Schalker Fans Jagd auf ganz normale BVB-Fans machte, hielt sich die Empörung seitens Gelsenkirchen in Grenzen, als im Frühjahr 2008 der Eingang der Nordtribüne gestürmt werden sollte, wurde auch aus Gelsenkirchen kein Wort des Bedauerns laut.

Auch damals wurde gerade von Schalker Fanseite immer wieder Verhältnismäßigkeit angemahnt. Der BVB vergab für beide Aktionen um die 100 Stadionverbote, alles in Absprache mit dem Verein in Gelsenkirchen. Wir mahnen dies auch an dieser Stelle an.

Redaktion, 25.03.2009