Abstimmen über die Zukunft der Borussia

Im letzten Jahr war die JHV nur sehr spärlich besuchtWenn sich am 23. November die Mitglieder des Ballspielvereins zur jährlichen Versammlung treffen, wird auch über Satzungsänderungsanträge entschieden, die es in sich haben. Insbesondere die Anträge zur 50+1-Regel können die Zukunft des BVB in hohem Maße beeinflussen, beschäftigen sie sich doch mit einem möglichen Verkauf des BVB an potentielle Investoren. Damit sich jeder bereits im Vorfeld eine Meinung bilden kann, stellen wir darum beide vor und erläutern ihre Auswirkungen und jeweiligen Unterschiede.

Beide Anträge, sowohl der des Vorstand, wie auch der des Mitglieds Markus Bliemetsrieder, befassen sich mit der so genannten 50+1-Regel.

Hintergrund

Aktuell müssen Bundesligamannschaften mehrheitlich im Besitz der jeweiligen Sportvereine sein. Dies könnte sich möglicherweise aber schon bald ändern, wenn die Gerichte einer Klage von Hannover96-Präsident Martin Kind stattgeben und den DFB beziehungsweise die Deutsche Fußball-Liga dazu verurteilen, die entsprechenden Statuten in ihren Regularien zu ändern. Auch Borussia Dortmund könnte dann theoretisch von Öl-Milliardären oder Hedge-Fonds aufgekauft werden.
-> Mehr zu den Hintergründen der 50+1-Regel findet Ihr hier bei schwatzgelb.de

Spruchband pro 50+1 von Block Drölf An dieser Stelle greifen die beiden Satzungsänderungsanträge an. Die sportlichen und wirtschaftlichen Geschicke der Profifußball-Sparte von Borussia Dortmund werden kontrolliert über die sogenannte „Borussia Dortmund Geschäftsführung GmbH", die vollständig dem Sportverein Borussia Dortmund gehört. Mit dem Kippen der entsprechenden Verbands-Statuten wäre es dem Verein jedoch möglich, die Mehrheit der Anteile oder gar die komplette Kontrolle zu verkaufen.

Die beiden Anträge

Um dies zu reglementieren, sieht der Antrag des Vorstands eine Satzungsänderung vor, die festlegt, dass zwingend die Mitglieder von Borussia Dortmund über einen solchen Verkauf zu entscheiden haben - und dies nur mit einer Zustimmung von mindestens drei Viertel geschehen kann. Allerdings könnte die Bundesligamannschaft weiterhin komplett verkauft werden.

Der Änderungsantrag des Mitglieds Markus Bliemetsrieder geht weiter. Auch er sieht vor, dass die Mitglieder einem Verkauf mit einer Dreiviertel-Mehrheit zustimmen müssen. Anders als beim Antrag des Vorstands würde hier jedoch festgeschrieben, dass die Anteilsmehrheit und damit die Kontrolle über den BVB immer in den Händen des Sportvereins und damit seiner Mitglieder liegen muss.

Erläuterung

Für Watzke sind beide Anträge gleichWenn man so will, stellt der Bliemetsrieder-Antrag darum eine echte Weiterführung der „50+1"-Regel dar, während der des Vorstands lediglich ein Prozedere für den Verkauf festlegt. Neu ist dabei allerdings lediglich die Vorgabe der Dreiviertelmehrheit, denn wie Dr. Reinhard Rauball im Gespräch erklärte, glaube er, dass ohne bisherige schriftliche Fixierung auch bislang die Mitglieder einem solchen Verkauf zustimmen müssten.

Die Gefahr jedenfalls, dass eines Tages reiche aber fußballfremde Investoren die Kontrolle bei Borussia Dortmund übernehmen, bestünde bei der Annahme des Vorstandsantrag somit noch immer. Zwar schließen sowohl Rauball wie auch Hans-Joachim Watzke einen derartigen Verkauf des BVB kategorisch aus, doch eine Garantie für alle Zeiten ist das natürlich nicht. Wer weiß schon, wie die Nachfolger der beiden darüber denken?

Im Interview mit schwatzgelb.de vertrat Hans-Joachim Watzke dennoch die Auffassung, die Anträge von Vorstand und Markus Bliemetsrieder seien im Prinzip identisch, weil auch der von Bliemetsrieder gewünschte Passus durch dieselbe Dreiviertel-Mehrheit wieder geändert werden könnte, die auch für den prinzipiellen Verkauf nötig ist. Das ist jedoch nur vordergründig richtig. Klar ist, dass jeder Passus der Satzung mit einer solchen Mehrheit geändert werden kann. Sogar die Selbstauflösung des BVB wäre damit machbar. Den Verkauf des BVB würde eine solche Hürde trotzdem deutlich erschweren.

Mögliche Auswirkungen

Im Klartext: Würde der Antrag des Vorstands angenommen, könnte theoretisch schon auf der nächsten Mitgliederversammlung über einen Komplettverkauf des BVB abgestimmt werden. Ein entsprechender Antrag müsste nicht einmal im Vorfeld der Versammlung kundgetan werden. Entsprechen „kalt erwischen" könnte man die Mitglieder.

Am 23.11. für 50+1 stimmen

Sieht die Satzung jedoch vor, dass die Mehrheit immer im Besitz des Vereins bleiben muss, müsste vor einem Verkauf erst auf einer Mitgliederversammlung der entsprechende Passus geändert werden, um im Nachklang auf einer zweiten Versammlung den Verkauf zu billigen. Ein Antrag auf Satzungsänderung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aber im Vorfeld der Versammlung den Mitglieder mitgeteilt werden, so dass in diesem Fall nicht nur zwei Versammlungen sondern auch eine gewisse Vorlaufzeit gegeben wären. Die Gefahr, dass eine Mitgliederversammlung „kalt erwischt" wird und der BVB quasi im Handstreich verkauft wird, bestünde nicht mehr.

Abstimmung

Wer eine möglichst hohe Hürde für den Verkauf des BVB an potentielle Interessenten schaffen will, sollte sich darum gut überlegen, welchem Antrag er auf der Mitgliederversammlung seine Stimme schenkt. Die Festlegung einer 50+1-Regel in der Satzung von Borussia Dortmund wäre der richtige Schritt, um den BVB als volksnahen Verein der Fans zur erhalten. Mit dem entsprechenden Passus bestünde eine hohe Garantie dafür, dass Borussia Dortmund auch zukünftig den Mitgliedern gehört.

Wünschenswert wäre darum natürlich, dass sich auch der Vorstand im Nachhinein noch dem Antrag Markus Bliemetsrieders anschließt.

Arne, 18.11.2008