Nur noch Profifußball beim BVB?

Handball Sympathisanten DortmundAm 28.02. des Jubiläumsjahres verkündete Reinhard Rauball das Ende für die Tischtennis- und Handballbundesligamannschaft des BVB. Für die Tischtennisherren ist dies sehr bitter, standen sie doch nach 15 Jahren endlich auf den Sprung in die erste Bundesliga – genau rechtzeitig zum 100jährigen Jubiläum des Gesamtvereins.

Die Damen stehen zwar auf dem letzten Platz der 1. Bundesliga, doch gerade hier sollte man nicht vergessen, dass sie sich durch jahrelangen aufopferungsvollen Handball eine treue Fangemeinde erspielt haben, die auch schon mal Busse nach Frankfurt Oder und Erfurt organisiert. Auch zu den Heimspielen konnten die Damen immerhin 1000 – 1500 Zuschauer locken. Dies soll nun alles plötzlich nicht mehr möglich sein? Das beide Profimannschaften seit Jahren rote Zahlen schreiben, ist kein Geheimnis. Man sollte hierbei jedoch nicht die positiven Nebeneffekte außer acht lassen, die Profimannschaften für einen Verein und die Jugendförderungen haben. Dennoch ist im Verein die Entscheidung gefallen, dass die Mannschaften in der jetzigen Form eine zu große Belastung und Bedrohung für den e.V. darstellen. Begründet wird dies mit dem möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit.

So heißt es in der offiziellen Stellungnahme: „Die Gründe für diese Entscheidung sind im Steuerrecht zu suchen. Im e.V. [...] sind alle Mittel für satzungsmäßige und steuerbegünstigte Zwecke gebunden. Dauerhafte Verluste im Vermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (nicht im Vereinsvermögen) gefährden jedoch die Gemeinnützigkeit. Nur solange die Verluste das Vermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht überschreiten, bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten. Das Vermögen des e.V. betrug 1999 2,6 Mio. Euro, was dem Buchwert der Lizenzspielermannschaft der Fußballer entsprach, als diese aus dem eingetragenen Verein in die KGaA überführt worden ist. Im Sommer 2008 belief sich das Vermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur noch im oberen fünfstelligen Bereich. Mit Ablauf des 30.06.2009 ist damit zu rechnen, dass das Vermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im e.V. aufgezehrt ist. Um Verluste zu vermeiden, sind sogar ergänzende Maßnahmen nötig.

Dr. RauballEin verlustfreier Spielbetrieb beider Bundesligamannschaften für die kommende Saison ist damit unrealistisch. Der zu erwartende Verlust, wohlgemerkt des "wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs", nicht des e.V. insgesamt, der "gesund" ist, müsste mit den Mitteln ausgeglichen werden, die für satzungsmäßige und steuerbegünstigte Zwecke gebunden ist. Ein solches Vorgehen ist allerdings mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit verbunden. Damit einhergehen würde jedoch auch eine Einstellung des Spielbetriebs im Jugendbereich, was aus Sicht des e.V. nicht verantwortet werden kann; daher die Entscheidung.“

Für den Laien kaum verständlich aber auch für den Juristen so nicht eindeutig, denn gemäß § 58 Nr. 9 AO ist es für die Gemeinnützigkeit des Sportvereins unschädlich, wenn neben dem unbezahlten auch der bezahlte Sport gefördert wird, sofern die Förderung des unbezahlten Sports den Hauptzweck der Vereinstätigkeit darstellt. Damit können auch Vereine (z.B. der Fußballbundesliga) als gemeinnützig anerkannt sein, sofern sie nach Umfang ihrer Tätigkeit primär den Sport in den Amateurabteilungen fördern (so die herrschende juristische Literaturmeinung und diese wird vom Bundesfinanzhof nicht anders gesehen).

Handball Sympathisanten DortmundIn diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass im Rahmen der ideellen Betätigung häufig nur geringe Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden erzielt werden. Demgegenüber erwirtschaften die unternehmerischen Betätigungen von insbesondere Profisportveranstaltungen, oft erhebliche Gewinne und versetzen den Verein in die Lage, umfangreiche und gemeinnützige Tätigkeiten zu entfalten. Somit hängt es davon ab, welche Tätigkeit dem Verein vom Umfang her das Gepräge gibt. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Sichtweise angeschlossen und wertet daher die Betätigung von Sportvereinen, die Bundesligamannschaften mit bezahlten Sportlern unterhalten und mit der Durchführung steuerpflichtiger Profisportveranstaltungen einen Großteil der Vereinseinnahmen erwirtschaften, nicht als Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit und folglich der Gemeinnützigkeit. Trotz der Betätigung im Profisport und der Erzielung von zum Teil erheblichen Überschüssen (Werbung, Fernsehen), wird der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit auch von Bundesligavereinen regelmäßig im gemeinnützigen Bereich gesehen. Begründet wird dies damit, dass der Verein z.B. zahlreiche Jugend- und Amateursportmannschaften unterhält und fördert.
Gemäß § 8 Abs. 5 KStG (Körperschaftsteuergesetz) können Mitgliedsbeiträge von dem Verein steuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung ist die Erfüllung der Satzungszwecke. Körperschaftssteuerlich nur unzulässig ist hingegen der Ausgleich von Verlusten des Zweckbetriebs mit Überschüssen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.


Dr. RauballDie Gemeinnützigkeit des BVB könnte nicht in Gefahr sein, wenn demnächst der Bundesfinanzhof in einem derzeit anhängigen Verfahren (BFH Az. I R 6 /08) über die bisherige Gemeinnützigkeitspraxis zu entscheiden hat. Hierbei hatte die Vorinstanz in ihrer Urteilsbegründung die Revision zum BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich zugelassen. Es wird allerdings aus BVB-Sicht vielmehr daran liegen, dass der Verein schlicht und einfach klamm ist und unter dem Deckmäntelchen der "Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht" die Handball-Damen und TT-Herren elegant rauskegeln will und nur noch Amateursport pur betreiben will. Untermauert wird dieser Verdacht auch noch mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Entscheidung. In spätestens vier Wochen müsste eine etwaige ausgegliederte Handballabteilung die Lizenzunterlagen einreichen – wenig Zeit für ein solches Projekt. Da stellt sich schon die Frage, wie kurzfristig eine solche Entscheidung gefällt worden sein muss, denn so beraubte man den Handballdamen und ihren Unterstützen wichtiger Zeit, um ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.

In diesem Kontext mutet die Entscheidung merkwürdig an und man fragt sich, ob wirklich alles für den Erhalt der beiden Profiabteilungen getan wurde. Der Kampf scheint früh aufgegeben worden zu sein.

mrg/Markus B., 05.03.2009